Abmelden vom TMS

Erstteilnehmer*innen

Wenn Sie gültig angemeldet sind als Erstteilnehmer*in in Phase 1 und doch nicht am TMS teilnehmen wollen z.B. aufgrund von:

– Krankheit
– Studienplatz inzwischen erhalten
– Umorientierung bezüglich Studienfach, etc.

hat ein Nichterscheinen am Testort keine Auswirkungen für Sie. Es muss kein Attest eingereicht werden. Sie müssen sich nicht bei uns abmelden!
Sie können sich auch erst am Testmorgen entscheiden, ob Sie zum Testort gehen und den TMS schreiben oder nicht.

Das Recht, an einem künftig durchgeführten TMS-Durchgang teilzunehmen, bleibt Ihnen in diesem Fall weiterhin erhalten (auch die Wiederholungsmöglichkeit steht Ihnen weiter offen). Wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machen, muss die fristgerechte Anmeldung in Phase 1 und Überweisung der TMS-Teilnahmegebühr für die erneute Teilnahme in einem späteren Durchgang abermals vorgenommen werden.

Eine Rückerstattung der TMS-Gebühr (bzw. Übertragung auf den folgenden TMS-Durchgang) bei Nichtteilnahme ist nicht möglich. Die Kosten für Ihren Platz entstehen, egal ob Sie teilnehmen oder nicht. Auch die kurzfristige Teilnahme innerhalb desselben TMS-Durchganges an einem anderen Testtag/- ort oder die Übertragung Ihres Platzes an eine andere Person sind leider nicht möglich.

Wiederholer*innen

Wenn Sie gültig angemeldet sind als Wiederholer*in in Phase 2 oder 3 und den zugewiesenen Platz nicht wahrnehmen, verfällt Ihr Anspruch auf die Wiederholung am TMS.

Da im November 2026 allerdings der letzte TMS stattfindet und danach der TMSnat geplant ist, ist ein Abmelden für den Durchgang im November 2026 nicht nötig – es muss auch kein Attest eingereicht werden.

Wenn Sie als angemeldete/r Wiederholer*in nicht teilnehmen, können Sie ab 2027 dennoch am TMSnat teilnehmen (mit erneuter Anmeldung und Bezahlung).