Wiederholung

Sie können sich nach Ihrer ersten TMS-Teilnahme (wenn Sie ein Ergebnis erhalten haben) innerhalb eines Jahres (12 Monate) erneut für den TMS anmelden. Eine spätere erneute Anmeldung zu einer Testwiederholung ist ausgeschlossen. Testplätze für eine Testwiederholung werden ausschließlich aus freien Restkapazitäten zur Verfügung gestellt.

Wenn Sie beispielweise Ihren TMS im Frühjahr 2023 absolviert haben, dürfen Sie sich noch ein weiteres Mal für den TMS (Wiederholung) anmelden. Diese Anmeldung (in Phase 3) muss jedoch innerhalb eines Jahres erfolgen. Wenn Sie den TMS also nicht direkt im Herbst 2023 wiederholen wollen, müssen Sie sich spätestens für das Frühjahr 2024 anmelden (in Phase 3), um Ihre Chancen auf eine Testwiederholung zu erhalten. Sollten Sie in Phase 3 im Frühjahr 2024 keinen Platz bekommen, wird Ihnen ein Platz für den Herbst 2024 reserviert. Sollten Sie sich dann nicht für den Herbst 2024 (in Phase 2) anmelden, verfällt Ihr Anspruch auf die Wiederholung. Nehmen Sie den Ihnen zugewiesenen Platz der Phase 2 oder 3 nicht wahr, verlieren Sie den Anspruch auf Wiederholung.

Bitte beachten Sie, dass die Regelung für „Alt-TMS‘ler*innen“ (TMS-Teilnahme vor Mai 2022), die eine Übergangsphase vorsah, um dieser Personengruppe die Möglichkeit zu geben, sich einmal in Phase 3 für eine Wiederholung des TMS anzumelden, mit dem TMS-Durchgang im Herbst 2023 endete. „Alt-TMS’ler*innen“ haben keine Möglichkeit mehr, sich erneut für den TMS anzumelden.

Es wird ein Abgleich der Anmeldungen mit unserer Datenbank vorgenommen, um zu verhindern, dass sich Personen zum TMS anmelden, die den TMS in Deutschland bereits zweimal innerhalb eines Jahres absolviert haben. Diese Personen dürfen nicht erneut am TMS teilnehmen. Bei einer Wiederholung sind beide Testergebnisse gültig – Sie entscheiden, welches Sie zur Bewerbung nutzen.