Abmelden vom TMS

Wenn Sie gültig angemeldet sind und doch nicht am TMS teilnehmen wollen oder aus anderen Gründen (z.B. Krankheit) nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte über den „Abmelde-Button“ innerhalb Ihres persönlichen Accounts ab (schicken Sie uns keine Emails hierzu). Die Abmeldefunktion in Ihrem persönlichen Account steht Ihnen ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung der Einladung (1. April bzw. 1. Oktober) bis zu Ihrem Testtag um 10:00 Uhr zur Verfügung.

Wenn Sie als Erstteilnehmer*in in Phase 1 angemeldet sind, hat ein Nichterscheinen am Testort keine Auswirkungen für Sie. Das Recht, an einem künftig durchgeführten TMS-Durchgang teilzunehmen, bleibt Ihnen weiterhin erhalten (eine kurzfristige Teilnahme innerhalb desselben TMS-Durchganges an einem anderen Testtag/- ort ist nicht möglich). Auch die Wiederholungsmöglichkeit steht Ihnen weiter zusätzlich offen. Es muss kein Attest eingereicht werden.

Wenn Sie als Wiederholer*in in Phase 2 oder 3 am TMS angemeldet sind und den zugewiesenen Platz nicht wahrnehmen, verfällt Ihr Anspruch auf die einmalige Wiederholung. Nur im Krankheitsfall können Sie sich ggf. erneut für eine Wiederholung anmelden (in Phase 2 für den nächsten Durchgang). Voraussetzung hierfür ist das rechtzeitige Abmelden über den „Abmelde-Button“ innerhalb Ihres persönlichen Accounts, sowie das Einreichen eines ärztlichen Attestes (z.B. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), welches die Testunfähigkeit am Testtag bestätigt. Das Attest muss bis spätestens 5 Werktage nach dem Testtag digital per Mail oder postalisch bei der heiTEST-Koordinationsstelle eingegangen sein.

Eine fristgerechte Anmeldung und Überweisung der TMS-Teilnahmegebühr müssen in diesen Fällen allerdings erneut vorgenommen werden. Eine Rückerstattung der TMS-Gebühr (bzw. Übertragung auf einen der folgenden TMS-Durchgänge) bei Nichtteilnahme ist nicht möglich.