Abmelden vom TMS
Wenn Sie als Erstteilnehmer*in in Phase 1 angemeldet sind, hat ein Nichterscheinen am Testort keine Auswirkungen für Sie. Das Recht, an einem künftig durchgeführten TMS-Durchgang teilzunehmen, bleibt Ihnen weiterhin erhalten (eine kurzfristige Teilnahme innerhalb desselben TMS-Durchganges an einem anderen Testtag/- ort ist nicht möglich). Auch die Wiederholungsmöglichkeit steht Ihnen weiter zusätzlich offen. Es muss kein Attest eingereicht werden.
Wenn Sie als Wiederholer*in in Phase 2 oder 3 am TMS angemeldet sind und den zugewiesenen Platz nicht wahrnehmen, verfällt Ihr Anspruch auf die einmalige Wiederholung. Nur im Krankheitsfall können Sie sich ggf. erneut für eine Wiederholung anmelden (in Phase 2 für den nächsten Durchgang). Voraussetzung hierfür ist das rechtzeitige Abmelden über den „Abmelde-Button“ innerhalb Ihres persönlichen Accounts, sowie das Einreichen eines ärztlichen Attestes (z.B. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), welches die Testunfähigkeit am Testtag bestätigt. Das Attest muss bis spätestens 5 Werktage nach dem Testtag digital per Mail oder postalisch bei der TMS-Koordinationsstelle eingegangen sein.
Eine fristgerechte Anmeldung und Überweisung der TMS-Teilnahmegebühr müssen in diesen Fällen allerdings erneut vorgenommen werden. Eine Rückerstattung der TMS-Gebühr (bzw. Übertragung auf einen der folgenden TMS-Durchgänge) bei Nichtteilnahme ist nicht möglich.