Frühjahrs-TMS
Test-Termine:
- Samstag, 13. Mai 2023
- Sonntag, 14. Mai 2023
- Phase 1*:
03. – 31. Januar 2023 (5:00 Uhr) - Phase 2**:
02. – 09. Februar 2023 (5:00 Uhr) - Phase 3***:
11. – 18. Februar 2023 (5:00 Uhr)
Abruf der Einladungen:
- ab 1. April 2023
Abruf der Ergebnisse:
- 30. Juni – 30. September 2023
Weitere TMS-Durchgänge:
- 11./12. Mai 2024
- 10./11. Mai 2025
- 09./10. Mai 2026
Herbst-TMS
Test-Termine:
- Samstag, 4. November 2023
- Sonntag, 5. November 2023
- Phase 1*:
03. – 31. Juli 2023 (5:00 Uhr) - Phase 2**:
02. – 09. August 2023 (5:00 Uhr) - Phase 3***:
11. – 18. August 2023 (5:00 Uhr)
Abruf der Einladungen:
- ab 1. Oktober 2023
Abruf der Ergebnisse:
- 20. Dezember 2023 – 31. März 2024
Weitere TMS-Durchgänge:
- 02./03. November 2024
- 08./09. November 2025
- 07./08. November 2026
** Anmeldephase 2: Ausschließlich gültig für „Bevorzugt zuzulassende Testwiederholer*innen“ (→ Personen, die sich bei dem vorangegangenen TMS-Durchgang für eine Testwiederholung in Phase 3 angemeldet hatten, jedoch keinen Platz bekommen konnten, oder Wiederholer*innen, die sich offiziell mit Attest am letzten Testdurchgang krankgemeldet hatten)
*** Anmeldephase 3: Ausschließlich gültig für alle Personen, die den TMS bereits absolviert und ein Testergebnis erhalten haben und sich erstmalig für eine Testwiederholung anmelden
Details und Bedingungen zu den Anmeldephasen und zur Wiederholung finden Sie hier.
Anmeldungen nach Ende der jeweiligen Anmeldephasen für die dafür berechtigten Teilnahme-Gruppen sind nicht möglich (Ausschlussfristen). Fällt das Ende der jeweiligen Anmeldefrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verlängert sich die Anmeldefrist nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg). Die oben genannten Anmeldefristen beziehen sich auf die Dateneingabe / anlegen eines Accounts. Die Bezahlung und Wunschortwahl ist noch kurze Zeit später möglich. Die genauen Fristen finden Sie nach Anmeldung in Ihrem persönlichen Account. Anmeldungen für spätere TMS-Durchgänge sind noch nicht möglich.
Nachteilsausgleiche:
Testteilnehmer*innen mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, die sich konkret auf die Bearbeitung des TMS auswirkt, haben die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich bis zum Ende der jeweiligen Anmeldefrist zu beantragen. Nachteilsausgleiche werden nicht pauschal vergeben, sondern sind immer Einzelfallentscheidungen. Es besteht kein genereller Anspruch auf eine bestimmte Form des Nachteilsausgleichs. Hier finden Sie weitere Details.
Für Fristen gilt stets der Eingang bei der TMS-Koordinationsstelle und die MEZ.